Senat zieht Unzulässigkeit zurück

Am 15. Dezember 2009 hat der Senat aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts seine Unzulässigkeitsentscheidung zurückgezogen. Das Gericht hatte am 6. Oktober entschieden, dass eine Vorprüfung von Volksbegehren nur noch in bestimmten Fällen möglich ist. Wie beim Wasser-Volksbegehren treffen diese Kriterien nicht auf unser Volksbegehren zu. Positiv daran ist, dass nun unser gesamtes Wahlrechtspaket zulässig ist. Ärgerlich daran ist, dass das Verfassungsgericht keine inhaltliche Klärung unserer Forderungen herbeiführen wird. Wir werden nun erneut auf die Fraktionen im Abgeordnetenhaus zugehen, um mit ihnen über unsere Vorschläge zu sprechen. Formal hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um sich mit den Vorschlägen zu beschäftigen. Wesentlich ist nicht, dass der Entwurf eins zu eins umgesetzt wird, sondern dass vernünftig darüber diskutiert wird, wie Bürgerinnen und Bürger bei Kommunal- und Landeswahlen mehr tun können als lediglich Parteilisten abzunicken.

 

Wie alles begann: Chronologie unserer Kampagne.

Neuigkeiten

27. November 2009 Wahlalter 16 im Abgeordnetenhaus

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt heute Anträge zur Änderungen der Landesverfassung und des Landeswahlgesetzes ein, mit dem Ziel, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die Gruppe der 16 und 17jährigen darf bereits an den Wahlen zu den...

Rubrik: Berlin Wahlrecht

11. Juni 2009 Dossiers zum Berliner Wahlrecht

Ab sofort sind auf der Mehr Demokratie Webseite sieben Dossiers zu unseren einzelnen Wahlrechtsvorschlägen abrufbar. In den einzelnen Papieren geht unser Landesvorstand Martin Wilke auf gängige Fragen und Vorbehalte ein.

Rubrik: Berlin Land, Berlin Wahlrecht

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Eckpunktepapier zum Wahlrechtsvolksbegehren

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Hintergrundbroschüre zum Berliner Wahlrecht

PDF - 8 Seiten - 219 KB

 

 

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